Skip to content

Grundsätze der Teilnahme

Grundsätze der Teilnahme

Grundsätze der Teilnahme

08. Februar 2021
Allgemeines

linie
  1. Implementierung des Kinderrechteschulen Programms von UNICEF.
  2. Kinderrechte werden im Verlauf der nächsten Schuljahre Teil des Leitbildes und sind ein wichtiger Aspekt der schulischen Qualitätsentwicklung.
  3. Die UN-Kinderrechtskonvention wird in das Curriculum aufgenommen.
  4. Das gesamte pädagogische Personal, inklusive Schulleitung, nimmt an einem obligatorischen Fortbildungstag zum Thema Kinderrechte teil. Dabei werden Einblicke in das Ziel des Programms vermittelt sowie Beispiele für die Einbindung in den Schulalltag.
  5. Darauf bauen vier modulare interne Schulungen auf, die primär digital durchgeführt werden, an der eine vorher festgelegte Gruppe des Kollegiums teilnimmt. Beteiligung, Vielfalt, Nicht-Diskriminierung, Diversitätssensibilität, Gewaltprävention und Kinderrechte global sind einige der in diesem Kontext erörterten Themenbereiche. Außerdem werden verschiedene Aktivitäten der Schule geplant und der generelle Handlungsrahmen besprochen.
  6. Mindestens eine Lehrkraft fungiert als Hauptansprechpartner für die Umsetzung des Programms, in größeren Schulen können es bis zu drei Personen sein.
  7. Die Schulen nehmen an den jeweils zwei jährlichen Regionaltagungen als Halbtagsveranstaltung teil. Diese können in Präsenz oder digital durchgeführt werden. Jede Schule sollte einmal im Verlauf der Pilotphase Gastgeberin einer (Präsenz-)Tagung sein.
  8. Die Schulen publizieren gelungenes Material und andere Good-Practise-Beispiele auf der gemeinsamen Homepage.
  9. Die Schulen regen Kooperationen mit außerschulischen Partnern im Rahmen lokaler Bildungslandschaften an und sind hierin aktiv.
  10. Die teilnehmenden Schulen zahlen je nach Größe aus dem eigenen Fortbildungsetat eine einmalige Teilnahmegebühr in Höhe von maximal 400,- Euro für die interne Unterstützung durch UNICEF.
footer